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§ 1 Geltungsbereich der AGB

Castro-IT Frank Castro Lieberwirth ist eine Unternehmung, die überwiegend im Bereich Dienstleistung tätig ist. In den folgenden Paragraphen wird die Unternehmung Castro-IT Frank Castro Lieberwirth als „Auftragnehmer“ genannt. Der Auftragnehmer übernimmt für einen Auftraggeber eine Dienst- oder Entwicklungsleistung.
Werden vom Auftraggeber einzelne Aufträge mündlich erteilt und werden diese von einer Partei des Auftraggebers schriftlich bestätigt, so gelten sie in der schriftlich bestätigten Form, sofern der Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht binnen einer Woche widerspricht. Dies gilt nicht, falls der der Auftrag bereits begonnen oder ausgeführt wurde. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die konkreten Projekte zur eigenverantwortlichen Erledigung unter Berücksichtigung der generellen Vorgaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Strukturen, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist in der Bestimmung seines Arbeitsortes und seiner Arbeitszeit frei, es denn es ist schriftlich ein Einsatzort benannt.

§ 2 Angebot oder Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Alle Zeichnungen (Pläne, Skizzen), Abbildungen und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben zu jeder Zeit vorbehalten. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise, Honorar

Alle von uns genannten Preise bzw. Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Falls feste oder bewegliche Güter von uns angeboten werden, wird auf Nettopreis (ohne Mehrwertsteuer) und Bruttopreise hingewiesen (mit Mehrwertsteuer). Falls eine Lieferung vom Auftraggeber erfolgt, verstehen sich die von uns angegebenen Preise zuzüglich Verpackungs- und Versendungskosten. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir per Nachnahme auf Kosten des Auftraggebers. Soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als 4 Wochen liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise.

§ 4 Liefertermine und -fristen

Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns. Teillieferungen sind zulässig.

§ 5 Versand- oder Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Auftraggeber auf diesen über. Bei entsprechendem schriftlichem Auftrag des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Auftraggeber zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

§ 6 Zahlung, Verzug und Vergütung von Dienstleistungen

Soweit es nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, nach denen Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen sind, die Zahlung in erster Linie auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, einen pauschalen Mahnkostenbetrag von € 5,00 erheben können, der zu Lasten des Auftraggebers geht.
Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Im Übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen, wenn die Gesamtsituation es erforderlich macht.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§ 7 Schutz- und Urheberrechte

An technischen Unterlagen, Abbildungen und sonstigen wissensbasierten Informationen behält sich der Auftraggeber eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zugänglich gemacht werden. Gleiches gilt auch für die Verbreitung über fotomechanische oder sonstige elektronische Weise.
Hat der Auftraggeber das von uns gelieferte Produkt oder Dienstleistung verändert, hat er das Produkt in ein System integriert oder haben wir aufgrund der Anweisungen des Auftraggeber das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen und freizustellen sowie die uns sonst entstehenden Schäden zu ersetzen.
Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser durch den Auftraggeber auch auf Kopien anzubringen.
Informationen zu Produkten in Artikeln und Büchern von Castro-IT, bzw. Herrn Castro Lieberwirth werden gem. Absprache mit den jeweiligen Verlagen ohne Rücksicht auf einen eventuellen Patentschutz veröffentlicht, insofern dies § 8 nicht widerspricht. Die Warennamen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

Der Auftragnehmer ist – auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses – verpflichtet, über sämtliche ihm in Unterlagen, Dateien oder sonstigen Informationsquellen zur Kenntnis gebrachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die den Auftraggeber sowie seine Tochterunternehmen betreffen, Stillschweigen zu bewahren und diese Dritten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zugänglich zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ihm zur Verfügung gestellte Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und diese auf Anforderung nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses an den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftragnehmer - Castro-IT Frank Castro Lieberwirth - behält sich das Recht vor, eigenes Know-How, welches aus der Dienstleistung resultiert, weiter zu verwenden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

§ 9 Haftung

Die Haftung für schuldhafte Pflichtverletzungen des Unternehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen wird beschränkt auf die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, soweit es sich nicht um die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Vertragspartners handelt. Die Haftung für Support auf telefonischer oder schriftlicher Basis wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird auf diesem Punkt in der Beauftragung explizit hingewiesen.
Bei dem Zusammenstellen der Informationen (Texte, Grafiken oder Abbildungen) wurde sehr sorgfältig vorgegangen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Autor des Textes, bzw. der Auftragnehmer kann für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, der Auftraggeber ein Handelsgewerbes führt oder der Auftraggeber eine Körperschaft ist, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 11 Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Vereinbarungen, mit der dieses Schriftformerfordernis selbst abgedungen werden soll. Es besteht Einigkeit, dass Vereinbarungen außerhalb des Vertrages nicht getroffen sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die beteiligten Parteien werden sich in einem derartigen Fall über eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zur Ausfüllung der Lücke so einigen, dass – im Rahmen des rechtlich Möglichen – der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.